Artikel 19 (1) des BayFwG sieht in Verbindung mit § 12 (2) AVBayFwG die regelmäßige Besichtigung der Feuerwehren durch die Kreisbrandinspektion vor. Am 24. Oktober 2016 war es in Ottobrunn wieder soweit.
Im Art. 19 (1) BayFwG steht, dass der Kreisbrandrat die Feuerwehren zu besichtigen hat. Die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes legt in § 12 (2) fest, dass die Besichtigung mindestens alle drei Jahre bei den Freiwilligen Feuerwehren, den Pflicht- und Werkfeuerwehren zu erfolgen hat. Diese Aufgabe kann der KBR auf seine Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister delegieren – in unserem Fall erstmalig an den zuständigen KBM Dr. Markus Hardi aus Neubiberg. Anhand eines standardisierten Besichtigungsprotokolls führte er in Anwesenheit von Bürgermeister Thomas Loderer, Kommandant Eduard Klas und drei Gerätewarten die Besichtigung durch.
Um das Ergebnis vorwegzunehmen: „Organisation, Ausrüstung und Ausbildung der Feuerwehr ist ausreichend.“ Das Protokoll ist ohne Eintrag bei dem Punkt der dringenden Maßnahmen. Ein Hinweis: „Ausreichend“ ist keine Schulnote. Es gibt im Protokollformular nur die Wahl zwischen „ausreichend“ und „nicht ausreichend“. Mit 154 männlichen und 37 weiblichen Aktiven – davon 52 Jugendliche unter 18 Jahren – ist die Mannschaftstärke ausreichend. Gleiches gilt für die Anzahl von 62 Atemschutzgeräteträgern. Die beiden Kommandanten und die 21 sie unterstützenden Führungskräfte können die Qualifikation für ihre Aufgabe anhand von Lehrgänge nachweisen.
Bei der Besichtigung des Fuhrparks wurde festgestellt, dass nach der für Frühjahr 2017 geplanten Auslieferung der neuen Drehleiter bei drei Fahrzeugen aus Altersgründen die Ersatzbeschaffung zu planen ist: Das Kleinalarmfahrzeug stammt von 1993, der LKW steht bereits 26 Jahre im Einsatzdienst und der Einsatzleitwagen wird nächstes Jahr 15 Jahre alt. Der Schlauchbestand ist mit 281 B-Schläuchen (= 5,6 km) und 325 C-Schläuchen (= 4875 m) für die vorgeschriebene doppelte Bestückung der Fahrzeuge ausreichend. Deren Pflege erfolgt in der im Gerätehaus eingebauten Schlauchpflegeanlage. Ein besonderer Augenmerk der Besichtigung liegt auf der Einhaltung und sorgfältigen Dokumentation der Prüffristen für Fahrzeuge und Geräte. Die erforderlichen Nachweise konnten vollständig vorlegt werden.
Die Persönliche Schutzkleidung wurde als vollständig und für jede Einsatzkraft vorhanden abgehakt. Die Einsatzbereitschaft der Wehr ist ebenso sichergestellt durch den Bestand an 48 Atemschutzgeräten und 8 Chemikalienvollschutzanzügen. Notiert wurde im Protokoll, dass sich 9 Kameraden in der Atemschutzwerkstatt engagieren.
Seit dem 2010 erfolgten Umbau des aus dem Jahr 1971 stammenden Gerätehauses gibt es zum Platzangebot und der Ausstattung keine Beanstandungen mehr bei der Besichtigung.
Der KBM ließ sich den Ausbildungs-/Dienstplan sowie die Einsatzpläne vorlegen und konnte somit ihr Vorhandensein bestätigen. Lediglich zum Punkt Löschwasser gibt es seit Jahrzehnten die Kritik, dass im Gewerbegebiet Nord die Versorgung nicht ausreichend ist. Diesen Mangel kompensieren einige der dort ansässigen Firmen durch die Anlage von Wasserzisternen auf ihrem Gelände und die Feuerwehr durch das Vorhalten eines Großtanklöschfahrzeuges TLF 24/50 und eines Abrollbehälters Schlauch.
Der 14. und somit letzte Punkt der Besichtigung beschäftigt sich mit der Alarmierung. Positiv wird die hohe Anzahl auch an tagsüber verfügbaren Einsatzkräfte vermerkt. Deren Alarmierungsqualität ist in einigen Objekten und an einigen Arbeitsplätzen trotz eines Alarmumsetzers verbesserungswürdig. Da weder die Feuerwehr noch die Gemeinde darauf technisch Einfluss nehmen können, hat die Feuerwehr einen zusätzlichen Alarmierungsweg über eine App auf das Handy ihrer Kameraden eingerichtet.
Das Fazit des Berichtes: Alles in Ordnung bei der Ottobrunner Feuerwehr!